B2B-AGB · Version 1.1
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmergeschäfte
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmen, Selbstständigen und Organisationen, die im Rahmen ihrer unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit handeln. Über diese Website findet kein unmittelbarer Vertragsabschluss statt.
Gültig ab: 16. August 2026
Eine Kontaktanfrage ist keine Bestellung. Der konkrete Leistungsumfang und der Vertragsschluss ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung.
1. Anbieter und Anwendungsbereich
Anbieter ist Jeremy Valuch unter der Geschäftsbezeichnung Valuch KI, Polgarstraße 19-21, Haus 2, 1220 Wien, Österreich. Kontakt: office@valuch-ki.at.
Diese AGB gelten für Verträge über die Konzeption, Beratung, Entwicklung, technische Umsetzung, Integration und vereinbarte Betreuung von KI-, Automatisierungs-, Datenverarbeitungs- und Softwaresystemen sowie über damit verbundene IT-Dienstleistungen, Schulungen und Workshops.
Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn im individuellen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird und der Auftraggeber sie vor Vertragsabschluss speichern und einsehen kann.
Individuell vereinbarte Regelungen gehen diesen AGB vor. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Valuch KI ihrer Einbeziehung ausdrücklich zustimmt.
2. Unternehmerstatus und betrieblicher Zweck
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, Selbstständigen, juristischen Personen und sonstigen Organisationen, die in Ausübung ihrer unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit handeln.
Individuelle Angebote, Auftragsbestätigungen und schriftliche oder elektronische Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
3. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
Darstellungen auf der Website, Erstgespräche und Kontaktanfragen sind unverbindlich und noch keine Angebote auf Abschluss eines Vertrags.
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots, eine Auftragsbestätigung, eine schriftliche oder elektronische Vereinbarung oder den tatsächlichen Beginn der Leistung auf ausdrücklichen Auftrag zustande.
Zum Vertrag gehören die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bezeichneten Unterlagen einschließlich der dort genannten Version dieser AGB. Bei Widersprüchen gelten zuerst die individuelle Vereinbarung, danach projektspezifische Anlagen und anschließend diese AGB. Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geht für ihren datenschutzrechtlichen Regelungsbereich vor.
4. Leistungsumfang und Leistungsart
Art, Umfang, Ziel, Abgrenzung und Liefergegenstände der Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag. Dort wird auch festgelegt, ob Valuch KI einen bestimmten Arbeitserfolg, fachgerechtes Tätigwerden, laufende Betreuung oder eine Kombination daraus schuldet.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Funktionen, Integrationen, Datenmigrationen, Schulungen, Dokumentationen, Verfügbarkeiten, Reaktionszeiten oder laufende Anpassungen sind nicht Teil des Leistungsumfangs.
Valuch KI erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und berücksichtigt dokumentierte Anforderungen sowie die vereinbarten Kontroll- und Freigabepunkte. Öffentliche Leistungsdarstellungen ersetzen keine konkrete Leistungsbeschreibung.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Zugänge, Berechtigungen, Testdaten, fachlichen Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form bereit.
Er stellt sicher, dass er zur Bereitstellung und Nutzung seiner Inhalte, Daten, Systeme und Zugänge berechtigt ist. Vor Eingriffen in bestehende Systeme sorgt er für eine dem Projektrisiko angemessene Datensicherung, soweit nicht ausdrücklich Valuch KI damit beauftragt wurde.
Der Auftraggeber prüft fachliche Annahmen, Testfälle und Freigaben innerhalb seines Verantwortungsbereichs. Entscheidungen mit rechtlicher, finanzieller, personeller, sicherheitsrelevanter oder vergleichbar wesentlicher Wirkung bleiben bei den dafür autorisierten Menschen, sofern nicht eine rechtlich zulässige und ausdrücklich vereinbarte andere Regelung besteht.
Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verschieben vereinbarte Termine angemessen. Weitergehende Auswirkungen auf Leistungsumfang und Aufwand werden nachvollziehbar dokumentiert und nach Abschnitt 7 behandelt.
6. KI- und Automatisierungsleistungen
KI-gestützte Systeme können abhängig von Eingaben, Daten, Modellversionen und Nutzungskontext unterschiedliche oder fehlerhafte Ergebnisse erzeugen. Diese technische Eigenschaft hebt die Pflicht von Valuch KI zur vertragsgemäßen Leistung nicht auf.
Die Parteien legen im Projekt fest, für welche Aufgaben das System verwendet werden darf, welche Eingaben zulässig sind, welche Ergebnisse überprüft werden müssen und an welchen Stellen eine menschliche Freigabe erforderlich ist. Der Auftraggeber setzt das System nur innerhalb dieses vereinbarten Zwecks und der dokumentierten Grenzen ein.
Soweit Ergebnisse für wesentliche Entscheidungen genutzt werden, prüft der Auftraggeber sie vor ihrer Verwendung durch fachlich geeignete Personen. Valuch KI stellt vereinbarte Hinweise, Protokolle, Testmöglichkeiten und Kontrollpunkte bereit.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine vollständig fehlerfreie Ausgabe oder die Eignung für einen nicht vereinbarten Zweck ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Vereinbarte Qualitätsmerkmale und Abnahmekriterien bleiben unberührt.
7. Änderungen des Projekts
Änderungswünsche außerhalb des vereinbarten Umfangs gelten als Zusatzleistung. Vor ihrer Umsetzung teilt Valuch KI die Auswirkungen auf Leistungsumfang, Termine und Kosten transparent mit. Eine Änderung wird erst wirksam, wenn die Parteien sie in nachvollziehbarer Form vereinbart haben.
Bis dahin wird auf Grundlage des zuletzt vereinbarten Umfangs weitergearbeitet, soweit dies sinnvoll und zumutbar ist. Muss die Arbeit zur Vermeidung von Risiken unterbrochen werden, informiert Valuch KI den Auftraggeber mit einer Begründung.
8. Termine, Verzögerungen und Leistungshindernisse
Projektbeginn, Zwischentermine, Liefertermine und die Frage, welche Termine verbindlich sind, ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.
Erkennt eine Partei eine voraussichtliche Verzögerung oder ein Leistungshindernis, informiert sie die andere Partei ohne vermeidbare Verzögerung über Ursache, erwartete Auswirkung und mögliche Gegenmaßnahmen.
Bei Verzögerungen gelten die individuell vereinbarten und im Übrigen die gesetzlichen Rechte. Ereignisse außerhalb des beherrschbaren Einflussbereichs einer Partei führen nicht automatisch zum Wegfall aller Pflichten; Auswirkungen und zumutbare Maßnahmen werden für den konkreten Fall beurteilt.
9. Prüfung und Abnahme
Der Auftraggeber prüft bereitgestellte Projektergebnisse innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung anhand der vereinbarten Anforderungen und Testfälle. Wesentliche Abweichungen sind nachvollziehbar mitzuteilen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Mängelmeldung und wird die Leistung produktiv verwendet, gilt sie als abgenommen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Mängel müssen reproduzierbar beschrieben werden. Neue Anforderungen und Änderungswünsche gelten nicht als Mangel. Valuch KI erhält Gelegenheit, zurechenbare Mängel nach den vereinbarten oder gesetzlichen Regeln zu beheben.
10. Vergütung, Drittkosten und Zahlung
Höhe, Währung, Umsatzsteuerbehandlung und Abrechnungsmodell ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag. Sofern im Angebot oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Kosten für Lizenzen, Modelle, Plattformen, Schnittstellen, Hosting oder andere Leistungen Dritter trägt der Auftraggeber nur, wenn dies vorab vereinbart oder von ihm freigegeben wurde. Valuch KI weist dabei erkennbare nutzungsabhängige oder wiederkehrende Kosten aus, soweit sie zum Zeitpunkt der Vereinbarung bekannt sind.
Rechnungen können elektronisch übermittelt werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzlichen Regelungen zu erforderlichen Betreibungskosten im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Eigene Mahnpauschalen oder Vertragsstrafen werden durch diese AGB nicht festgelegt.
11. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart, ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen für eigene betriebliche Zwecke.
Allgemeine Methoden, Vorlagen, Konzepte, wiederverwendbare Komponenten, Bibliotheken und technisches Know-how bleiben bei Valuch KI und dürfen für andere Projekte weiterverwendet werden, sofern dabei keine vertraulichen Informationen oder kundenspezifischen Inhalte offengelegt werden.
Der Auftraggeber räumt Valuch KI für die Vertragsdurchführung die erforderlichen Rechte an bereitgestellten Inhalten, Daten und Materialien ein und bestätigt, dass Rechte Dritter der vereinbarten Nutzung nicht entgegenstehen.
Für Open-Source-Software, Standardsoftware, Modelle, Inhalte oder andere Komponenten Dritter gelten zusätzlich deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Valuch KI kennzeichnet solche Bestandteile im vereinbarten Umfang.
Ob und in welchem Umfang KI-gestützte Ergebnisse rechtlich geschützt oder exklusiv nutzbar sind, hängt vom Einzelfall ab. Eine bestimmte Schutzfähigkeit oder Freiheit von Rechten Dritter wird nur zugesagt, wenn dies ausdrücklich vereinbart und geprüft wurde.
12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Parteien klären vor Beginn einer Verarbeitung personenbezogener Daten ihre datenschutzrechtlichen Rollen, Zwecke und Verantwortlichkeiten.
Verarbeitet Valuch KI personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Diese regelt insbesondere Gegenstand und Dauer, Art und Zweck, Datenarten, betroffene Personen, dokumentierte Weisungen, Vertraulichkeit, technische und organisatorische Maßnahmen, weitere Auftragsverarbeiter, Unterstützungspflichten sowie Rückgabe und Löschung.
Valuch KI verarbeitet personenbezogene Daten nur im vereinbarten Rahmen und informiert den Auftraggeber, wenn eine Weisung nach begründeter Einschätzung gegen Datenschutzrecht verstößt. Die Einzelheiten zu Sicherheitsmaßnahmen, Unterauftragsverarbeitern, Drittlandtransfers und Meldungen werden projektbezogen und in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung festgelegt.
Soweit beide Parteien Daten für eigene Zwecke verarbeiten, erfüllen sie ihre jeweiligen gesetzlichen Pflichten selbst. Weitere Informationen zur Verarbeitung durch Valuch KI enthält die Datenschutzerklärung.
13. Vertraulichkeit und Informationssicherheit
Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der anderen Partei vertraulich. Sie verwenden diese Informationen nur zur Durchführung des Vertrags und machen sie nur Personen zugänglich, die sie dafür benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Nicht als vertraulich gelten Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt, ohne Pflichtverletzung von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig; die andere Partei wird darüber informiert, soweit dies rechtlich erlaubt ist.
Zugänge und Berechtigungen werden auf das erforderliche Maß beschränkt. Sicherheitsvorfälle, die die Vertragsleistung oder bereitgestellte Daten betreffen können, werden nach den gesetzlichen und projektbezogen vereinbarten Abläufen behandelt.
14. Dienste und Komponenten Dritter
Soweit die Leistung Dienste oder Komponenten Dritter einbezieht, werden deren Rolle, erforderliche Konten, Kosten, wesentliche Abhängigkeiten und verfügbare Alternativen im Projekt dokumentiert.
Kosten für APIs, KI-Modelle, Cloudsysteme, Softwarelizenzen, Hosting und sonstige Drittanbieter trägt der Auftraggeber nur, wenn dies im Angebot oder vor der Beauftragung transparent vereinbart wurde.
Valuch KI haftet nicht für Änderungen oder Ausfälle externer Dienste, soweit diese außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
Wesentliche Änderungen eines Drittanbieters oder einer Schnittstelle werden hinsichtlich Funktion, Datenschutz, Sicherheit, Kosten und Weiterbetrieb bewertet. Erforderliche Projektänderungen werden nach Abschnitt 7 vereinbart.
15. Betreuung, Wartung und Verfügbarkeit
Laufende Betreuung, Wartung, Überwachung, Störungsbehebung, Reaktionszeiten, Servicezeiten, Wiederherstellungsziele und zugesicherte Verfügbarkeit bestehen nur, soweit sie im individuellen Angebot, in einem Service-Level-Dokument oder in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt sind.
Ohne eine solche Vereinbarung umfasst die Erstellung oder Übergabe eines Systems keine dauerhafte Betriebsüberwachung oder fortlaufende Anpassung an Änderungen von Daten, Modellen, Schnittstellen oder Drittdiensten.
16. Gewährleistung und Mängel
Für die Gewährleistung gelten die individuell vereinbarten und im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen. Diese AGB verkürzen keine gesetzliche Gewährleistungsfrist.
Der Auftraggeber beschreibt erkannte Mängel so konkret wie zumutbar und stellt vorhandene Informationen zur Reproduktion bereit. Valuch KI prüft, ob eine Abweichung vom vereinbarten Leistungsumfang vorliegt und welche Abhilfe nach Vertrag und Gesetz vorgesehen ist.
Die unternehmensrechtliche Untersuchungs- und Rügepflicht für Warenkäufe gilt nur, wenn ihre gesetzlichen Voraussetzungen im konkreten Geschäft erfüllt sind. Durch diese AGB wird sie nicht pauschal auf sämtliche Beratungs-, Entwicklungs-, Integrations- oder Betreuungsleistungen ausgedehnt.
17. Haftung
Die Haftung der Parteien richtet sich nach den individuell vereinbarten und im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese AGB enthalten keinen pauschalen Haftungsausschluss und keine betragsmäßige Haftungsbegrenzung.
Valuch KI haftet für die vertragsgemäße Erbringung der eigenen Leistungen. Risiken, die aus einer Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks, aus nicht freigegebenen Änderungen oder aus entgegen dokumentierten Kontrollvorgaben ungeprüft verwendeten Ergebnissen entstehen, werden nach den gesetzlichen Regeln und dem jeweiligen Verursachungsbeitrag beurteilt.
Eine Haftung für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg besteht nur, wenn ein solcher Erfolg ausdrücklich als geschuldete Leistung vereinbart wurde.
Haftung für Vorsatz, Personenschäden und gesetzlich nicht beschränkbare Fälle wird durch diese AGB weder ausgeschlossen noch begrenzt.
18. Vertragsdauer und Beendigung
Beginn, Dauer und eine vereinbarte Mindestlaufzeit ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag. Laufende Leistungen ohne ausdrücklich vereinbarte Mindestlaufzeit können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Individuelle Vertragsregelungen gehen vor.
Gesetzliche und vereinbarte Rechte zur vorzeitigen Beendigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
Bei Vertragsende stimmen die Parteien offene Leistungen, Zugänge, Daten, Dokumentation, Rückgaben, Löschungen und einen vereinbarten Übergang ab. Vergütung für bis zur Beendigung vertragsgemäß erbrachte Leistungen und zwingende gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.
19. Referenzen und öffentliche Kommunikation
Valuch KI verwendet Namen, Marken, Logos, Projektinhalte oder Ergebnisse des Auftraggebers nicht ohne dessen vorherige Zustimmung als Referenz oder Fallstudie. Gesetzlich erforderliche Angaben und anonymisierte interne Erfahrungswerte ohne Rückschluss auf den Auftraggeber bleiben davon unberührt.
20. Erklärungen und Änderungen dieser AGB
Projektbezogene Erklärungen werden an die im Vertrag bezeichneten Kontaktstellen übermittelt. Gesetzliche Formvorschriften und ausdrücklich vereinbarte Formerfordernisse bleiben unberührt.
Geänderte AGB gelten für neue Verträge nur, wenn sie wirksam einbezogen werden. Für einen laufenden Vertrag werden Änderungen nur aufgrund einer Vereinbarung oder eines wirksam vereinbarten Änderungsmechanismus Vertragsbestandteil. Schweigen allein gilt nicht als Zustimmung.
21. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen, soweit der Vertrag ohne die betroffene Regelung sinnvoll fortgeführt werden kann. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt nicht automatisch eine von Valuch KI einseitig bestimmte Ersatzregelung.
Kontakt
Valuch KI
Jeremy Valuch
Polgarstraße 19-21, Haus 2
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